Arten des Kaufs – Überblick
Im Rahmen eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer zur übertragung eines Gegenstandes und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises.
Der Kauf ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft. Durch ihn wird die sachenrechtliche Zuordnung (Eigentum/Besitz) des Kaufgegenstandes nicht verändert.
Der Kaufvertragsabschluß setzt voraus, daß die Parteien sich mindestens über den Kaufgegenstand und über den Preis einig sind.
Kaufgegenstand können Sachen und Rechte sein.
Besondere Arten des Kaufs:
* Kauf unter Eigentumsvorbehalt (Eigentumsübergang erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises)
*Abzahlungskauf (Kaufpreis wirdgestundet)
*Haustürgeschäft (Kauf zwischen ‚Tür und Angel‘)
* Kauf nach Probe (Kaufgegenstand einem ‚Muster‘ entsprechen)
* Kauf auf Probe (Kaufentscheidung nach Probe)