Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Architekt muss Unterlagen herausgeben

Architekt muss Unterlagen herausgeben

Einem Architekten steht gegen eine vom Bauherrn nicht beglichene Abschlagsrechnung kein Zurückbehaltungsrecht an Bauunterlagen zu. Der Architekt ist daher verpflichtet, dem Bauherrn die für die Durchführung eines Bauvorhabens dringend erforderlichen Unterlagen auf dessen Verlangen hin auszuhändigen.

Sofern sich der Architekt auf sein Urheberrecht an den Originalplänen beruft, ist er zumindest verpflichtet, dem Bauherrn entsprechende “Mutterpausen” zur Verfügung zu stellen.

Urteil des OLG Köln vom 11.07.1997, 11 W 21/97. Handelsblatt vom 28.09.1998

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€