Apotheker-Abmahnaktion gestoppt
Eine Münchner Anwaltskanzlei mahnte vor einigen Monaten über 1.000 Apotheken im ganzen Bundesgebiet ab, weil diese angeblich ein Diätmittel vertreiben würden, das nicht den Vorschriften der Diätordnung entspricht.
Die Massenabmahnung entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage. Daher untersagte nun das Landgericht Frankfurt der Kanzlei und deren Auftraggeber, einer Tochtergesellschaft eines amerikanischen Unternehmens, die Fortsetzung der Abmahnaktion.
Betroffene Apotheker sollten abgegebene Unterlassungserklärungen widerrufen. An die Kanzlei gezahlte Abmahngebühren (immerhin 1.275 DM pro Fall) können zurückgefordert werden.
LG Frankfurt am Main vom 29.02.1996; 2-06 O 119/96