Urteil
01.07.2008
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Apotheker dürfen werben
In zwei Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Werbeverbot für Apotheker gelockert.
Die Berufsordnung untersagt Apothekern, Werbemaßnahmen über Zeitungsinserate und Werbeschreiben durchzuführen. Diese Bestimmung ist nach Meinung der obersten Verfassungsrichter nichtig.
Aus Gründen der Chancengleichheit muß es Apothekern erlaubt sein, apothekenfreie Medikamente und Nebensortimente (Kosmetikartikel, Babynahrung etc.), die insbesondere auch von Drogerien angeboten werden, zu bewerben.
Beschlüsse des BVerwG vom 20.08 und 12.09.1996
1 BvR 1848/91 und 1677/92
WRP 1996, 1087