Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anwesenheit in gerichtlichem Bußgeldverfahren

Anwesenheit in gerichtlichem Bußgeldverfahren

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf darf sich der Betroffene in einem Bußgeldverfahren – wenn sein persönliches Erscheinen vor Gericht angeordnet worden ist – nicht einfach bei der Verzögerung des Beginns seiner Verhandlung entfernen. Die gilt auch dann, wenn sich sein Verteidiger aus beruflichen Gründen aus der Sitzung unberechtigt entfernt. Eine Verzögerung von 30 Minuten ist jedenfalls grundsätzlich zuzumuten. Wenn der Betroffene sich ohne besonderen Grund entfernt, verwirft das Gericht seinen Einspruch. Dies hat zur Folge, daß der erlassene Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 12.02.1997); Az.: 5 Ss (OWi) 2/97 – (OWi) 13/97 I

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€