Unberechtigter Ausschluss von Eigentümerversammlung
Die Gemeinschaftsordnung einer Eigentümergemeinschaft enthielt Regelungen, wonach die Vertretung in Eigentümerversammlungen nur eingeschränkt möglich war. Gegen dieses Vertretungsverbot wurde jahrelang verstoßen, ohne dass Miteigentümer oder Verwalter hiergegen Bedenken vorbrachten. Bei einer Eigentümerversammlung wurde der Vertreter eines einzelnen Wohnungseigentümers ohne Vorankündigung aus der Versammlung verwiesen, obwohl dort auch Vertreter anderer Miteigentümer unter Verletzung der Gemeinschaftsordnung anwesend waren. Der betroffene Wohnungseigentümer setzte sich gegen die in Abwesenheit seines Vertreters getroffenen Beschlüsse, insbesondere die Wiederwahl des Verwalters, erfolgreich gerichtlich zur Wehr.
Verhindert der Verwalter vorsätzlich unter Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben die Teilnahme eines Wohnungseigentümers bzw. dessen Vertreters an einer Versammlung, die über die Wiederwahl des Verwalters beschließen soll, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln der auf dieser Versammlung über die Verwalterbestellung mehrheitlich gefasste Beschluss der Eigentümer unabhängig davon nichtig, ob die Stimme des ausgeschlossenen Eigentümers angesichts der Mehrheitsverhältnisse Bedeutung erlangen konnte.
Beschluss des OLG Köln vom 17.12.2004
16 Wx 191/04
OLGR Köln 2005, 181
NZM 2005, 149