Urteil
01.07.2008
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Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und kein Anlass besteht, auf die danach möglichen Ansprüche zu verzichten.
Beschluss des BGH vom 25.09.2003
V ZB 40/03
BGHR 2003, 1383
Beschluss des BGH vom 25.09.2003