Urteil
01.07.2008
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Amtsniederlegung des Geschäftsführers nur gegenüber zuständigem Organ
Ein Geschäftsführer einer GmbH kann sein Amt nicht dadurch rechtswirksam niederlegen, dass er seinem Geschäftsführerkollegen sein Ausscheiden mitteilt. Vielmehr ist eine entsprechende Erklärung gegenüber den für die Geschäftsführerbestellung zuständigen Gesellschaftern abzugeben. Bevor dies nicht nachgewiesen werden kann, darf das Handelsregister die Löschung des Geschäftsführers verweigern.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.06.2005
I-3 Wx 118/05
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf