Alleinstellungswerbung einer Tageszeitung
Die Werbung für eine Tageszeitung mit dem Slogan “Die Stimme Berlins” stellt nach Auffassung des Kammergerichts Berlin keine unzulässige Alleinstellungswerbung dar und ist deshalb wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach Auffassung des Gerichts ist dem angesprochenen Verbraucherkreis klar, dass es auf dem Berliner Markt mehrere große Zeitungen gibt. Aus dem verwendeten Slogan kann daher nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich bei der beworbenen Zeitung um eine besonders wichtige handelt. Dies wäre allenfalls anzunehmen, wenn durch die beanstandete Werbung das Wort “Die” aus dem Slogan besonders hervorgehoben wäre. Dies war jedoch nicht der Fall.
Urteil des KG Berlin vom 26.05.2000; Az.: 5 U 1389/00