Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Nicht ernstgemeinte Übertreibung in Werbung
Der Slogan ‘Radio Diehl the best deal’ stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keine unzulässige Alleinstellungswerbung dar, sondern wird von den angesprochenen Verbrauchern wegen des Wortspiels als nicht ernst gemeinte übertreibung verstanden und ist somit nicht wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.05.1998
6 U 10/98
NJW-RR 1999, 770