Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nicht ernstgemeinte Übertreibung in Werbung

Nicht ernstgemeinte Übertreibung in Werbung

Der Slogan ‘Radio Diehl the best deal’ stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keine unzulässige Alleinstellungswerbung dar, sondern wird von den angesprochenen Verbrauchern wegen des Wortspiels als nicht ernst gemeinte übertreibung verstanden und ist somit nicht wettbewerbswidrig.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.05.1998
6 U 10/98

NJW-RR 1999, 770

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