Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Aggressiver Kundenfang durch Ansprechen
Auch noch so scharfer Wettbewerb, wie er zum Beispiel zwischen Schilderprägern in unmittelbarer Nähe einer Kfz-Zulassungsstelle besteht, rechtfertigt kein unlauteres Werbeverhalten. So beanstandete das Oberlandesgericht Celle, dass der Inhaber eines Prägegeschäfts einen Passanten auf der Straße ansprach, um diesen zu veranlassen, sein Geschäft und nicht den in unmittelbarer Nähe befindlichen Laden seines Mitkonkurrenten aufzusuchen.
Die Richter hielten diese Art von Kundenfang für zu aggressiv und damit wettbewerbswidrig, da sich Verbraucher durch das Ansprechen unter Druck gesetzt fühlen könnten.
Urteil des OLG Celle vom 20.02.2003