Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Ärztlicher Hotelservice” in einem Telefonbuch ist nicht ohne Weiteres wettbewerbswidrig

“Ärztlicher Hotelservice” in einem Telefonbuch ist nicht ohne Weiteres wettbewerbswidrig

Die Eintragung eines Unternehmens, das von vier Ärzten gegründet wurde, als “ärztlicher Hotelservice” in einem Telefonbuch ist nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig.

Ein wettbewerbswidriger Missbrauch und eine Irreführung liegen jedoch dann vor, wenn der durch die Eintragung beworbene ärztliche Bereitschaftsdienst nur vorgeschoben ist, lediglich Werbung für einzelne hinter ihm stehende Ärzte betrieben wird und das Betreiberunternehmen nicht auch andere Mediziner als die vier Gesellschafter vermittelt.

Urteil des BGH vom 20.05.1999; I ZR 54/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€