Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Absetzbarkeit von Kosten für Haushaltshilfe

Absetzbarkeit von Kosten für Haushaltshilfe

Ein Steuerpflichtiger kann die Kosten für eine Haushaltshilfe selbst dann nicht vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, wenn er ansonsten seine Beschäftigung mit überdurchschnittlichen Arbeitszeiten nicht ausüben könnte.
Urteil des FG München vom 20.09.2006

9 K 1329/04

Pressemitteilung des FG München

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