Urteil
01.07.2008
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Absetzbarkeit von Kosten für Haushaltshilfe
Ein Steuerpflichtiger kann die Kosten für eine Haushaltshilfe selbst dann nicht vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, wenn er ansonsten seine Beschäftigung mit überdurchschnittlichen Arbeitszeiten nicht ausüben könnte.
Urteil des FG München vom 20.09.2006
9 K 1329/04
Pressemitteilung des FG München