Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

90 Prozent Werbungskosten für Handy

90 Prozent Werbungskosten für Handy

Wird ein Mobilfunkgerät (Autotelefon, Handy) einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt und wird dies durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht, muss die Finanzbehörde von einer überwiegend beruflichen Nutzung ausgehen.

Das Finanzgericht München wies jedoch darauf hin, dass eine gewisse private Nutzung durch den Mitarbeiter nicht auszuschließen sei. Den Anteil für private Telefonate setzte das Gericht mit 10 Prozent fest.

Urteil des FG München
10 K 456/94

Wirtschaftswoche 32/95, S.86

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