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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 27.03.2008 Christian Schebitz

Schüler darf Abitursprüfung nachholen

Man könnte es ein Missverständnis nennen, von dem heute im “andere ansicht.de” Blog berichtet wird. Ein Schüler hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Würzburg geklagt. Er forderte das Recht für sich ein, eine versäumte mündlich Abitursprüfung wiederholen zu dürfen. Dazu kam es, nachdem ein Lehrer ihm einen Termin genannt hatte, der nachträglich vorverlegt worden war. Da der Schüler im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Information sich nur noch um die genaue Uhrzeit der Prüfung am schwarzen Brett informierte, verpasst er die Prüfung, die daraufhin mit ungenügend bewertet wurde. Der Lehrer bestätigte diese Angaben und erklärte, er habe versucht den Schüler über die Änderung zu informieren. Er habe ihn aber nicht mehr erreichen können. Die Stadt Würzburg weigerte sich laut Angaben des “andere ansicht”-Blogs einem Vergleich zuzustimmen und strengte eine Entscheidung an. Diese fiel für den Schüler aus. Der Schüler darf nun die versäumte Prüfung nachholen. Quellen und Links

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