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Rechtsnews 06.09.2016 Felicitas Freihold

Keine Gebühren für Zeitungsverlage

Seit 2013 gibt es ihn – den pauschalen Rundfunkbeitrag für alle Haushalte. Demnach müssen Haushalte monatlich einen Beitrag von 17,50 zahlen für den öffentlich – rechtlichen Rundfunk des ARD, ZDF und das Deutschlandradio. Bei Firmen richtet sich der Beitrag nun nicht mehr nach der Anzahl der Geräte, sondern nach der Anzahl der Beschäftigen, der Niederlassungen und der Dienstwagen. Dabei soll es aber eine Ausnahme geben: Vor ein paar Tagen hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Zeitungsverlage künftig keine Rundfunkgebühren zahlen müssen, wenn sie Anteile an einem privaten Radiosender halten. 

Münchner Zeitungsverlag muss nicht zahlen

Auch der Münchner Zeitungsverlag, zu dem auch der „Münchner Merkur“ und die „tz“ gehören, will sich den Rundfunkbeitrag sparen. Dies begründet er dahingehend, dass er sich mit 25 Prozent an dem Lokalradiosender „95.5 Charivari“ beteiligt. Insgesamt 760 Euro hätte der Münchner Zeitungsverlag monatlich zahlen müssen. Gemäß Paragraph 5 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags können die privaten Rundfunkveranstalter nicht dazu verpflichtet werden, die Konkurrenz mit dem Beitrag zu finanzieren und müssen demnach nicht zahlen. Laut dem Bayrischen Rundfunk (BR) sollte der Zeitungsverlag den Beitrag trotzdem zahlen, da er kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn ist. In erster Instanz bekam der BR sogar Recht. In einem weiteren Prozess hat der Gerichtshof sein Urteil wieder aufgehoben – damit muss auch der Münchner Zeitungsverlag den Beitrag nicht zahlen. 

Prozess vielleicht noch nicht vorbei 

Möglicherweise geht der Rechtsstreit aber noch weiter – eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde vom Gerichtshof zugelassen. Der Bayrische Rundfunk befürchtet, dass sich künftig auch weitere Zeitungsverlage an privaten Rundfunksendern beteiligen, um den Beiträgen zu entgehen. „Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden“, so teilte eine Sprecherin des beklagten Bayrischen Rundfunks mit. 
Quellen: 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html 
https://www.muenchen.tv/prozess-um-rundfunkbeitrag-muenchner-zeitungs-verlag-will-nicht-zahlen-184070/ 
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverwgh-zeitungsverlag-muss-keine-rundfunkgebuehr-zahlen-anteile-radiosender/ 

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