Das Landgericht Magdeburg entschied, dass das Verfahren um den Asylbewerber, der in einer Polizeizelle in Dessau durch einen Feuertod starb, nicht erneut verhandelt werden muss. Der Befangenheitsantrag gegen die drei beteiligten Berufsrichter und zwei Schöffen wurde abgelehnt, weshalb der Prozess nicht noch einmal von Neuem beginnen muss.
Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt
Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Polizisten, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge von Oury Jalloh angeklagt war. Im Jahr 2005 habe er nicht rechtzeitig dazu beigetragen, dass das Feuer, welches aus ungeklärter Ursache entfacht war, gelöscht wurde.
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Den Befangenheitsantrag stellte die Nebenklage, da die Kammer vorgeschlagen hatte, die Verhandlungen gegen eine finanzielle Auflage einzustellen. Dieser Antrag wurde nun allerdings zurückgewiesen. Um das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen zu können, hätten Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis geben müssen.
- Quelle: dpa