Rechtsnews 07.11.2012 Manuela Frank

Vermeintliche NSU-Angehörige Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beate Zschäpe, mutmaßliches „NSU“-Mitglied, weiterhin in Untersuchungshaft gehalten werden muss.

Straftaten der NSU

Die Untersuchungshaft begann am 8. November des Jahres 2011. Beschuldigt wird Beate Zschäpe, dass sie 1998 gemeinsam mit den in der Zwischenzeit toten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die rechtsterroristische Verbindung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ins Leben gerufen hat und dieser auch bis zum Tod der beiden Männer am 4. November 2011 angehört habe. Am gleichen Tag soll sie zudem in der von der Vereinigung verwendeten Wohnung in Zwickau ein Feuer gelegt haben, um eventuelles Beweismaterial zu zerstören. Die Gruppierung hat zwischen 2000 und 2006 insgesamt neun türkisch- bzw. griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet, einen Mord bzw. versuchten Mord an zwei Polizisten verübt und zwei Sprengstoffanschläge durchgeführt.

Fortdauer der Untersuchungshaft gerechtfertigt

Am 28. Februar bzw. 18. Mai hat der Bundesgerichtshof die Haftbeschwerde von Beate Zschäpe verworfen und die Untersuchungshaft um ein halbes Jahr verlängert. Eine weitere Fortdauer sei gerechtfertigt, denn es bestehe aufgrund der Brandstiftung und der Mitwirkung an den Straftaten der Vereinigung dringender Tatverdacht. Die nächste Haftprüfung wird somit in drei Monaten erfolgen. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2012; AZ: AK 27/12

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