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Rechtsnews 04.01.2008 akerth

Die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 1. Januar ist das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung in Kraft. (rechtsanwalt.com berichtete) Nun veröffentlichte die Londoner Datenschutz-Initiative Privacy International zum Jahreswechsel eine Art weltweite Inventur der Überwachung und des Datenschutzes, in der Deutschland nur noch einen Platz im Mittelfeld erhält. Letztes Jahr noch auf Platz eins, findet es sich nun im internationalen Vergleich auf dem 7. Platz. Spitzenreiter sind Großbritannien und China. Beide Staaten konkurrieren seit Jahren um den Titel der bestüberwachten Nation der Welt. Privay International bemängelt die Einführung biometrischer Daten in Reisedokumenten, die Zunahme visueller Überwachung, der immer häufigere Zugriff von Behörden auf Bürgerdaten, Mängel beim betrieblichen Datenschutz, grenzüberschreitendes Tauschen von Daten von Bürgern, Telefon- und Kommunikationsüberwachung und vor allem die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Auch in Deutschland entwickelt sich die Thematik weiter. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte in einem stern- Interview, dass er sich durchaus unter bestimmten Voraussetzungen (erhebliche Verdachtsmomente, Richtervorbehalt) Online-Durchsuchung vorstellen könne. “Die Sicherheitsbehörden haben uns überzeugend dargelegt, dass viele Terroraktivitäten mit Hilfe des Internets koordiniert werden”, sagte er. “Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen – mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert.” Hermann Otto Solms (FDP) hingegen, kritisierte das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig. Solms, als einer der 30.000 Kläger gegen das Gesetz, hält es für einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Bürger und stelle diese unter Generalverdacht, sagte er der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung”. Quellen:

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