Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 21.04.2008 Christian Schebitz

Der kostenpflichtigen Telefon-Weiterleitung einen Riegel vorgeschoben

Viele dürften die automatischen Anrufe vom Band kennen, die einem vollmundig wertvolle Gewinne verheißen. Sofort wieder aufzulegen scheint ein guter Rat. “Zu Recht!” könnte man meinen, wenn man sich den Fall betrachtet, der vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln verhandelt wurde. Eine Betreiberfirma solcher Anrufautomaten wollte in einem Eilverfahren gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 22.02.08 vorgehen, die das “Tastendruckmodell”, das die Firma anwendete, verbot. Dabei geht es um solche Gewinnbestätigungsanrufe, die dem Angerufenen mitteilten, dass sie etwas gewonnen hätten. Um diesen Gewinn zu erhalten müssten sie lediglich eine Taste oder eine Tastenkombination auf ihrem Telefon drücken. Folgte der Angerufene dieser Anweisung wurde er jedoch zu einer kostenpflichtigen 0900-Nummer anderer Firmen weitergeleitet. Diese Firmen waren Kunden beim Kläger und zahlten für dessen Anruf-Dienste. Zahlreiche Beschwerden waren zuvor bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Viele Angerufene fühlten sich durch die Anrufe belästigt. Außerdem funktionierte die Weiterleitung selbst dann, wenn der Anschluss des Angerufenen für 0900-Nummern eigentlich gesperrt war. So war es mitunter nicht möglich die Kostenbelastung richtig einzuschätzen. Das VG Köln urteilte gegen die Anruffirma (Az: 11 L 307/08). Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gilt. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgehe Vorschriften dieser Gesetze. Gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienstenummern sei ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten. Gegen diese Entscheidung ist innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Quellen und Links

  • VG Köln – “Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Köln”

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