Arbeitsrecht
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen gerne bei Fragen im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Er setzt sich für Ihre Rechte im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung, verhaltensbedingten Kündigung oder personenbedingten Kündigung ein. Dabei berät er sie über Abfindung, Aufhebungsvertrag, Befristung und Abmahnung. Haben Sie Probleme im bestehenden Arbeitsverhältnis (Gehalt, Urlaub), unterstützt er Sie auch hier gerne.
Sie dürfen darauf vertrauen, dass er seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein durch regelmäßige Fortbildungen und tatsächliche Tätigkeit im Arbeitsrecht – von der Beratung bis zur gerichtlichen Interessenvertretung – aktualisiert. Auf diese Erfahrung greift er zurück, gleich ob Sie als Arbeitnehmer Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis bzw. dessen Beendigung geltend machen, als Betriebsrat kollektive Rechte durchsetzen oder als Arbeitgeber Ansprüche abwehren wollen.
Inkasso
Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts Jannack gehört das Inkasso. Dabei geht es um die Beitreibung berechtigter Zahlungsansprüche – europaweit. Hier bietet er die kostenlose Verwendung von EDV-Schnittstellen an, um das Verfahren zu beschleunigen. So können Ihre offenen Forderungen digital per E-Mail oder über die elektronische Mandantenakte übertragen und verarbeitet werden. Die Rechnungen werden noch am gleichen Tag überprüft und in einem außergerichtlichen Mahnschreiben des Rechtsanwalts verarbeitet. Bleibt die Zahlung aus, werden Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckung innerhalb eines professionellen Wiedervorlagesystems tagesgenau und schnell beantragt.
Dieses aktive Forderungsmanagement bietet eine überaus hohe Chance auf Realisierung offener Rechnungen, weil dem Schuldner die Unnachgiebigkeit der Gläubigerseite und deren Durchsetzungswille vor Augen geführt wird. Das Online-Inkasso wird durch eine Honorarvereinbarung zu Konditionen abgerundet, die in angemessenem Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und Haftung stehen und das Interesse des Mandanten an Kostentransparenz berücksichtigt.
Sie kommt allerdings nur in den seltenen Fällen zum Einsatz, in denen keine Erstattung der Gebühren durch den Schuldner erfolgt.
Vertragsrecht
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten ranken sich häufig um das Verständnis und die Auslegung von Verträgen und/oder Geschäftsbedingungen, deren Lösungen sich im allgemeinen Schuldrecht finden. Daher fördern der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und die praktische arbeitsrechtliche Tätigkeit auch die Bearbeitung der sonstigen Mandate des Rechtsanwalts aus dem Bereich des Vertragsrechts, bei denen die Rechtsanwendung allerdings den steten Querblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes erfordert.
Rechtsanwalt Jannack arbeitet sich immer wieder gerne in solche vertraglichen Fallgestaltungen ein, um sie rechtlichen Lösungen einerseits und wirtschaftlichen Betrachtungen andererseits zuzuführen. Dazu zählen das Kaufrecht, das Mietrecht oder auch das Werkvertragsrecht. Immer stärker tritt das Internetrecht in den Vordergrund, wenn es um die Erbringung von Dienstleistungen oder die Veräußerung von Waren über Online-Shops geht. Dann ist häufig das Interesse an rechtssicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) groß, die dem jeweiligen Geschäftskonzept und Verfahrensablauf angepasst werden müssen.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht macht Rechtsanwalt Jannack Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab. Er wickelt den Unfall für Sie ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattung der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter. Zudem vertritt er Sie bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld und Strafverfahren (auch bei einem Verkehrsunfall).