Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht dürfen Sie als Mandant von Herrn Di Stefano eine detaillierte Beratung erwarten hinsichtlich der Rechtsformwahl von GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts – „société civile“), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung – société à responsabilité limitée“), AG (Aktiengesellschaft – „société anonyme“), KG (Kommanditgesellschaft – „société en commandite simple“)), KgaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien – „société en commandite par actions“) GmbH und Co KG, OHG (offene Handelsgesellschaft) et cetera. Überdies leistet er Ihnen Rechtsrat bei Fragen um stille Beteiligung, Kommanditbeteiligung, Haftung der Gesellschafter und der Verwaltungsräte, Vorstände und Prokuristen, Eintritt in die Gesellschaft bei vorhandenen Bankkrediten, Aktienrecht, GmbH-Recht, Risikomanagement und so weiter. Sofern Sie eine Unternehmensgründung, einen Unternehmenskauf oder -verkauf oder eine Unternehmensnachfolge planen, ist es ratsam, Herrn Di Stefano als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der Sie auf alle gesellschaftsrechtlichen und auch steuerrechtlichen Aspekte hinweisen und Ihnen juristisch zur Seite stehen wird.
Seine Rechtskenntnisse im Bankenrecht und Finanzrecht nehmen sowohl Banken und Investmentsfonds sowie weitere institutionelle Anleger sowie private Anleger in Anspruch, dies sowohl für eine Beratung oder die Erstellung oder Prüfung von Vertragsunterlagen, sowie auch in streitigen Situationen und Haftungsfragen sowie zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Mario Di Stefano steht auch bei Fragen und Problemen zur Verfügung bezüglich Pfandrecht, Recht der Sicherheiten, Sicherungsübereignung, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht, Aktien, Verbraucherschutzrecht und Haustürwiderrufsrecht.
Steuerrecht
Im Steuerrecht steht Ihnen der Rechtsanwalt als Berater sowie bei Problemen mit Ihrem Steuerbescheid zur Seite, indem er die Korrespondenz mit dem zuständigen Finanzamt übernimmt, und soweit erforderlich Rechtsmittel einlegt, um Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung zu wahren und soweit möglich die Steuerlast zu mindern. Als Ihr Beistand wird er Sie im Rechtsbehelfsverfahren vertreten und soweit sinnvoll Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Sofern das Einspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führt, übernimmt Mario Di Stefano das Verwaltungsgerichtsverfahren zur Vertretung Ihrer Interessen. Insbesondere können sich Differenzen mit dem Finanzamt über Ihren Einkommensteuerbescheid, Umsatzsteuerbescheid, Gewerbesteuerbescheid, Körperschaftsteuerbescheid, Grunderwerbsteuerbescheid, Erbschaftsteuerbescheid, Schenkungsteuerbescheid, Grundsteuerbescheid oder Ihren Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag ergeben. Sie können sich gleichsam an den Juristen wenden bei Fragen über Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer, ausländische Steuern und Steuervollstreckung.
Arbeitsrecht
Überdies wird der Volljurist sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern, während das Kollektivarbeitsrecht Bereiche wie Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, Personalvertretungsrecht und Kollektiventlassungen umfasst.
Im Individualarbeitsrecht steht Ihnen Herr Di Stefano bei der Gestaltung und Auslegung von Arbeitsvertrag und arbeitsvertraglichen Klauseln zur Verfügung. Überdies klärt er Fragen, die sich ergeben zu Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Abfindung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, befristetes Arbeitsverhältnis, Zeugnis, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht). Sie können den Rechtsanwalt ebenso in Anspruch nehmen im Fall einer Änderungskündigung oder Abmahnung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Wünschen Sie nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung Rechtsbeistand, so steht Ihnen Mario Di Stefano im Kündigungsschutzrecht zur Seite, ob es sich um eine personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung handelt. Er wird Sie bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten aufklären und gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage oder Klage auf Schadensersatz wegen missbräuchlicher Kündigung oder wegem ausstehenden Arbeitslohn vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mario Di Stefano vertritt, soweit kein Interessenkonflikt besteht, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur Verfügung.
Im kollektiven Arbeitsrecht ergeben sich zumeist Probleme und Fragen um Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung, Gratifikation, Sozialplan, Betriebsübergang und dergleichen. Herr Di Stefano wird Ihre kollektivarbeitsrechtlichen Probleme nach den geltenden Gesetzen avisieren und soweit wie möglich zu lösen wissen. Im Arbeitskampfrecht klärt der Jurist Fragen und Probleme, die Streik, Arbeitsniederlegung, Lohnfortzahlung im Arbeitskampf et cetera betreffen. Außerdem können Sie Herrn Di Stefano mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem geltenden Tarifvertrag betrauen.
Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Mario Di Stefano berät im Wirtschaftsrecht seine Mandanten hinsichtlich Vertriebsvertrag, Kooperationsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Bauvertrag und übernimmt die Vertragsgestaltung. Handelsvertreter und Vertragshändler nehmen den Volljuristen zum Beispiel bei einer Handelsermächtigung oder Niederlassungsgenehmigung in Anspruch. Darüber hinaus ergeben sich juristische Probleme bezüglich Franchise, Leasing, Joint Venture, Fusion und im Vertriebsrecht, die der Wirtschaftsrechtler für Sie klären wird.
Vertragsrecht
Im Vertragsrecht sind Verträge wie zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Treuhandvertrag, gemischter Vertrag zu nennen. Verträge aller Art, die zwischen zwei Vertragsparteinen geschlossen werden, lösen gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten aus. Bei einem Kaufvertrag beispielsweise ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu leisten, während den Verkäufer die Pflicht zur Übergabe der Ware trifft. Mario Di Stefano wird für Sie die Gestaltung eines Vertrages unter Berücksichtigung aller juristischen Eventualitäten oder die Auslegung Ihres bereits bestehenden Vertrages vornehmen. Zu seinen anwaltlichen Aufgaben in diesem Bereich zählt gleichfalls die Lösung von Problemen hinsichtlich Nacherfüllung, Gewährleistung, Garantie, Mängelbeseitigung, Vertragsverletzung und Schadensersatz.
Der Jurist berät und vertritt Sie im Vollstreckungsrecht bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen zum Beispiel aus einem Liefervertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag. Er steht Ihnen bei der anschließenden Zwangsvollstreckung mit seinem Rat zur Seite und wird zur Durchsetzungen Ihrer Forderungen alle wirtschaftlich vernünftigen Massnahmen ergreifen. Herr Di Stefano wird zum Beispiel einen vorhandenen Titel mit einer Vollstreckungsklausel (Exequatur) versehen lassen und Arrest in Vollstreckung der Forderung auf Bankkonten des Schuldners einbringen. Die entsprechende Forderung wird dann Ihrem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Außerdem können Sie die Hilfe des Juristen erwarten bei Fragen um Pfändung, Lohnpfändung, Versteigerung, Zwangsversteigerung oder Forderungsmanagement.
Wettbewerbsrecht
Ein zusätzlicher Tätigkeitsbereich des Volljuristen liegt beim Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mario Di Stefano gestaltet für Sie beispielsweise einen Lizenzvertrag über Rechte an geistigem Eigentum. Darin wird festgelegt, wem der Urheber (auch Schöpfer genannt), bei dem das Urheberrecht verbleibt, die Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte am Werk einräumt. Der Rechtsanwalt befasst sich auch mit der Ausgestaltung von Lizenzen und vertritt Sie bei Lizenzstreitigkeiten. Ist ein Lizenzvertrag zum Beispiel entsprechend ausgestaltet, können eine Pflicht zur Auszahlung von Lizenzeinnahmen sowie eine Auskunftspflicht gegenüber einem Mitinhaber bestehen. Auch im Arbeitsrecht können urheberrechtliche Streitigkeiten auftreten. Hat beispielsweise ein Arbeitnehmer ein urheberrechtlich geschütztes Werk verfasst (Arbeitnehmererfindung), so stellt sich die Frage, wem das Urheberrecht an diesem Werk zusteht.
Markenrecht und Patentrecht
Des Weiteren bietet Herr Di Stefano Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Markenrecht und Patentrecht an. Der Jurist führt Markenverletzungsprozesse, um die Unterlassung weiterer Verletzungen sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für seine geschädigten Mandanten zu erreichen. Rechtliche Streitigkeiten ergeben sich zum Beispiel bei missbräuchlichem Markenerwerb, missbräuchlicher Markennutzung, Markenverletzung oder missbräuchlicher Nutzung von Warenzeichen. In den meisten Fällen stellt sich die Frage, ob die geschützte Marke verletzt ist. Mario Di Stefano prüft die Ähnlichkeit des betreffenden Produktes mit dem Produkt der geschützten Marke. Bei einer sogenannten Produktverwechslungsgefahr mit der korrekt eingetragenen Marke setzt der Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadenersatz in Form von fiktiven Lizenzeinnahmen für seine Mandanten durch. Als Mandanten von Herrn Di Stefano stehen Ihnen gleichsam seine juristischen Kenntnisse im Kartellrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs und Datenschutzrecht zur Verfügung.
Europarecht
Als international tätiger Rechtsanwalt bietet Mario Di Stefano außerdem eine kompetente Rechtsberatung im Europarecht an. Überdies steht er als zugelassener Prozessvertreter vor dem Europäischen Gerichtshof und allen europäischen Gerichten 1. Instanz zur Verfügung. Er führt für seine Mandanten zum Beispiel das sogenannte Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). Als Europarechtler überprüft er die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit geltendem Europarecht. Bei der Bearbeitung von Mandaten im Beamtenrecht oder im Wettbewerbsrecht werden zum Beispiel europarechtliche Bezüge relevant. Zudem können Sie Herrn Di Stefano in Anspruch nehmen bei Problemen wie Diskriminierung, indirekte Diskriminierung, Gleichbehandlung, Freizügigkeit, Niederlassungsrecht, freier Warenverkehr, Kapitalverkehr, Zahlungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit und so weiter.