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Rechtsschutzversicherung
Ratgeber 08.04.2024 Christian Schebitz

Welche Unterhaltsansprüche gibt es in Familien?

Familien sind eine Solidargemeinschaft, in der sich die Mitglieder gegenseitig unterstützen und füreinander einstehen. Doch welche Unterhaltsansprüche gibt es innerhalb einer Familie und wann muss der Staat einspringen? In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und beantworten die wichtigsten Fragen.

Was sagt das Gesetz zum Familienunterhalt?

Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, nach §1601 BGB verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dies gilt, wenn ein Familienmitglied nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach den Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen §1610 BGB.

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Wann müssen Eltern für ihre Kinder Unterhalt zahlen?

Eltern sind verpflichtet, für ihre minderjährigen Kinder Unterhalt zu leisten (§1601 BGB). Dies gilt auch für volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können (§1610 Abs. 2 BGB). Ein Beispiel: Die 20-jährige Tochter studiert und wohnt noch bei ihren Eltern. In diesem Fall müssen die Eltern weiterhin für ihren Unterhalt aufkommen.

Welche Unterhaltsansprüche haben Großeltern?

Großeltern können von ihren Enkeln Unterhalt verlangen, wenn sie bedürftig sind und ihre eigenen Kinder nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen (§1601 BGB). Allerdings müssen zunächst die Eltern der Enkel ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.

Ein Beispiel: Die Großmutter bezieht nur eine kleine Rente und kann ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten. Ihre Tochter ist jedoch arbeitslos und kann keine Unterstützung leisten. In diesem Fall können die Enkel zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein.

Wann springt der Staat ein?

Wenn Familienmitglieder nicht in der Lage sind, füreinander zu sorgen, kann der Staat unterstützend eingreifen. Dies gilt insbesondere in Fällen von Pflegebedürftigkeit und Altersarmut. Hier können Leistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§41 SGB XII) oder die Hilfe zur Pflege (§61 SGB XII) in Anspruch genommen werden.

Ein Beispiel: Der pflegebedürftige Vater lebt im Pflegeheim, seine Rente und Pflegeversicherung reichen jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. In diesem Fall kann er Hilfe zur Pflege beantragen.

Können Familienmitglieder gezwungen werden, Unterhalt zu leisten?

Grundsätzlich können Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Allerdings muss immer die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden. Niemand kann gezwungen werden, mehr zu leisten, als er oder sie finanziell in der Lage ist (§1603 BGB). Zudem gibt es Ausnahmen, in denen die Unterhaltspflicht entfällt, etwa wenn das bedürftige Familienmitglied seine Notlage selbst verschuldet hat1611 BGB).

Fürsorgepflicht und Garantenstellung im Kontext des Familienunterhalts

Neben den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen spielen auch die Konzepte der Fürsorgepflicht und Garantenstellung eine wichtige Rolle im Familienrecht. Sie begründen besondere Verantwortlichkeiten und Pflichten innerhalb der Familie.

Was versteht man unter Fürsorgepflicht?

Die Fürsorgepflicht ist eine rechtliche Verpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Sie umfasst die Sorge für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes sowie seine Erziehung und Beaufsichtigung. Die Fürsorgepflicht ergibt sich aus dem Sorgerecht der Eltern (§1626 BGB) und ist untrennbar mit der Unterhaltspflicht verbunden.

Ein Beispiel: Die Eltern müssen nicht nur für den finanziellen Unterhalt ihres Kindes aufkommen, sondern auch seine Entwicklung fördern und es vor Gefahren schützen.

Was bedeutet Garantenstellung?

Eine Garantenstellung ist eine rechtliche Verpflichtung, in bestimmten Situationen aktiv zu werden, um Schaden von anderen abzuwenden. Sie ergibt sich aus einem besonderen Verhältnis zwischen dem Garanten und der schutzbedürftigen Person. Im Familienrecht haben Eltern eine Garantenstellung gegenüber ihren Kindern. Das bedeutet, sie müssen nicht nur Unterhalt leisten, sondern auch eingreifen, wenn das Kind in Gefahr ist.

Ein Beispiel: Wenn das Kind krank ist, müssen die Eltern einen Arzt aufsuchen und für die nötige Behandlung sorgen.

Welche Folgen hat die Verletzung von Fürsorgepflicht und Garantenstellung?

Wer seine Fürsorgepflicht oder Garantenstellung verletzt, kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nach §171 StGB macht sich strafbar, wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer unter 16-jährigen Person gröblich verletzt und dadurch deren körperliche oder psychische Entwicklung gefährdet. Auch eine Verletzung der Unterhaltspflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben (§170 StGB). 

Ein Beispiel: Eltern, die ihr Kind vernachlässigen und ihm nicht die nötige Fürsorge zukommen lassen, können wegen Verletzung der Fürsorgepflicht bestraft werden.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Familien sind eine Solidargemeinschaft, in der sich die Mitglieder gegenseitig unterstützen. Das Gesetz sieht vor, dass Verwandte in gerader Linie füreinander einstehen müssen, wenn jemand bedürftig ist. Allerdings gibt es Grenzen der Leistungsfähigkeit und Ausnahmen von der Unterhaltspflicht.

Wenn Sie selbst von Unterhaltsansprüchen betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig informieren und rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Anwälte in Ihrer Nähe.

Geprüfte Links zu einschlägigen Gesetzen:

  • §1601 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/1601.html
  • §1610 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/1610.html
  • §41 SGB XII: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb12/41.html
  • §61 SGB XII: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb12/61.html
  • §1603 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/1603.html
  • §1611 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/1611.html

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