Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 25.07.2023 Christian Schebitz

Gleichstellung und Gleichbehandlungsgesetz

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die in Deutschland gelten. Diese Gesetze sollen Benachteiligungen wegen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung verhindern. Hier erfahren Sie, warum diese Gesetze wichtig sind, wie sie angewendet werden und welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben.

Warum gibt es das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz?

Das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz basieren auf dem Grundgesetz, das die Menschenwürde und die Gleichberechtigung aller Menschen garantiert. Darüber hinaus setzen sie europäische Richtlinien um, die einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung in der Europäischen Union gewährleisten sollen. Ziel dieser Gesetze ist es, Benachteiligungen auszugleichen, Chancengleichheit zu fördern und eine vielfältige und tolerante Gesellschaft zu stärken.

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Wie funktioniert das Gleichbehandlungsgesetz?

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es verbietet jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung. Das bedeutet, dass niemand bei Einstellung, Entlohnung, Beförderung, Kündigung oder sonstigen Arbeitsbedingungen benachteiligt werden darf. Das Gleichbehandlungsgesetz erlaubt aber auch positive Maßnahmen zur Förderung benachteiligter Gruppen, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt auch vor Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Diese gelten als besondere Form der Diskriminierung und können zu Schadenersatzansprüchen führen. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht auch vor, dass in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle eingerichtet wird, an die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden können, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Darüber hinaus gibt es eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber?

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und auf freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit. Sie haben auch das Recht, sich an eine Beschwerdestelle oder Antidiskriminierungsstelle zu wenden, wenn Sie sich diskriminiert fühlen. Sie können auch gerichtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen und Schadenersatz verlangen.

Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, Diskriminierung zu verhindern und zu unterbinden. Sie müssen Ihre Beschäftigten über ihre Rechte informieren und eine Beschwerdestelle einrichten. Außerdem müssen Sie für ein diskriminierungsfreies Arbeitsklima sorgen und gegen Belästigung oder sexuelle Belästigung vorgehen. Sie können auch freiwillig Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Gleichstellung ergreifen, zum Beispiel durch Schulungen, Leitbilder oder Zertifikate.

Was ist ein Gleichstellungsantrag?

Ein Gleichstellungsantrag kann von Menschen mit einer Behinderung beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden, um den gleichen Kündigungsschutz zu erhalten, wie Menschen mit einer schweren Behinderung. Die Rechtsgrundlage ist in § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX festgelegt. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen einer Behinderung von 30 bis 50 Prozent. Schwer behinderte Personen stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz, da der Arbeitgeber für ihre Entlassung eine staatliche Genehmigung benötigt. Der antragstellende Arbeitnehmer kann außerdem durch spezielle Fachkräfte betreut werden und Hilfen erhalten zur Ausstattung seines Arbeitsplatzes.

Wozu dient eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten?

Menschen mit einer Behinderung von mindestens 30 bis zu höchstens 50 Prozent können auf Antrag Menschen mit einer schweren Behinderung gleichgestellt werden, wenn durch ihre Behinderung der Arbeitsplatz gefährdet ist. Der Antrag auf Gleichstellung ist auch dann sinnvoll, wenn eine Behinderung bereits die Erlangung eines Arbeitsplatzes verhindert.

Was ist ein Gleichstellungsbeauftragter?

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in einem Unternehmen, einer Behörde, einer sozialen Einrichtung oder einer Gemeinde zuständig für die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) übernimmt sie innerhalb ihrer Dienststelle die Rolle eines Kontrollorgans. Außerdem ist die zuständig für die Unterstützung und Beratung der Kolleginnen und Kollegen. Nur eine Frau darf diese Tätigkeit ausüben. Eine Gleichstellungsbeauftragte muss in jeder Dienststelle mit mehr als 100 Mitarbeitern angestellt sein. Sie wird durch die weiblichen Angestellten gewählt.

Die passende Rechtsberatung zur Gleichstellung

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Wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für das Rechtsgebiet Gleichstellung suchen, können Sie die Anwaltssuche auf rechtsanwalt.com nutzen. Hier finden Sie eine Übersicht von Anwälten und Anwältinnen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben und in Ihrer Nähe tätig sind. Sie können die Profile der Anwälte und Anwältinnen ansehen und direkt Kontakt aufnehmen. Hier geht es zur Anwaltssuche für Diskriminierung

Lesen Sie auch den Ratgeber zur Diskriminierung.

Sie können auch aktuelle News zum Thema Gleichstellung lesen, die Ihnen zeigen, was sich in diesem Bereich rechtlich tut. Zum Beispiel:

– Gleichstellung: Mehr Frauen in Führungspositionen – tagesschau.de
– Gleichstellung: EU-Kommission will Lohntransparenz durchsetzen – ZEIT ONLINE
– Gleichstellung: Bundestag beschließt Frauenquote für Vorstände – SPIEGEL ONLINE

Wenn Sie sich über die einschlägigen Paragrafen zum Thema Gleichstellung informieren wollen, können Sie auf das Portal gesetze-im-internet.de zugreifen, das Ihnen den Zugang zu allen geltenden Gesetzen und Verordnungen ermöglicht. Zum Beispiel:

Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 (Gleichberechtigung von Frauen und Männern)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG)

Wie Sie sehen, bietet Ihnen rechtsanwalt.com viele Möglichkeiten, um sich zum Thema Gleichstellung beraten zu lassen oder zu informieren. Nutzen Sie diese Chance und finden Sie die passende Rechtsberatung für Ihr Anliegen!

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er soll Ihnen lediglich einen Überblick über das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz geben. Bei konkreten Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

 

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