Ratgeber 11.12.2018 rechtsanwalt.com

Entmündigung/gesetzliche Betreuung

Was ist eine Entmündigung bzw. eine gesetzliche Betreuung?

Die gesetzliche Entmündigung wurde im Betreuungsrecht abgeschafft und durch die „gesetzliche Betreuung“ ersetzt. Bei der gesetzlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund einer Krankheit (z.B. Trunksucht) oder einer Behinderung an der Erledigung ihrer Rechtsgeschäfte verhindert sind. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahmen sind in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Zuständig für die Anordnung dieser Betreuungsmaßnahme ist das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht), welches Teil des Amtsgerichts ist.

Wann kann die gesetzliche Betreuung angeordnet werden?

Eine gesetzliche Betreuung kann nur für eine volljährige Person beantragt werden, wenn eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung oder eine psychische Krankheit diagnostiziert wurde. Die Krankheit muss so stark ausgeprägt sein, dass die betroffene Person dadurch an der Besorgung der eigenen Angelegenheiten, also in seiner Geschäftsfähigkeit verhindert ist (z.B. Geisteskrankheit). Die Bestellung eines Betreuers kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Menschen, die lediglich unter einer körperlichen Behinderung leiden und noch zur Veräußerung ihres eigenen Willens in der Lage sind, können selbständig über die Bereitstellung eines Betreuers entscheiden. In diesem Fall können nur die Betroffenen selbst einen solchen Antrag stellen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Entmündigung/gesetzliche Betreuung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?

Grundsätzlich können Angehörige der betroffenen Person, Rechtsanwälte, Mitglieder bei Betreuungsvereinen auf ehrenamtlicher Basis sowie Mitarbeiter von Betreuungsbehörden zum gesetzlichen Betreuer einer Person bestimmt werden. Der Betroffene hat bei der Auswahl des Betreuers ein Mitspracherecht. Es kann auch sein dass der Betroffene selbst in einer Vorsorgevollmacht einen Betreuer für den Fall der Entmündigung bzw. dem Verlust der Geschäftsfähigkeit bestimmt hat.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuer?

Der Betreuer, z.B. ein Anwalt, ist dann für die Erledigung finanzieller Angelegenheiten und für die Personensorge zuständig. Er hat dafür dann eine sogenannte Vollmacht. Im Hinblick auf die finanziellen Angelegenheiten der zu betreuenden Person kann der Betreuer Steuererklärungen durchführen, Anträge auf Leistungen bei der Kranken – , Renten – und Pflegekasse stellen und Einkommensansprüche des Betroffenen geltend machen. Außerdem ist er für die Regelung von Kosten für die Unterbringung in einem Wohnheim sowie für die Zahlungen von Strom und Miete zuständig. Im Rahmen der Personensorge ist der Betreuer für die Regelung der Gesundheitssorge verantwortlich und kann über den Aufenthalt der Person bestimmen. Im Fall einer Selbst – und Fremdgefährdung des Betroffenen kann der Betreuer außerdem die Gewährung freiheitsentziehender Maßnahmen beim Betreuungsgericht gemäß § 1906 des BGB beantragen.

Wann endet die gesetzliche Betreuung?

Der Betroffene selbst kann die gesetzliche Betreuung auf Antrag wieder aufheben, wenn er diese zuvor selbst beantragt hatte. Die zu betreuende Person ist auch dann antragsberechtigt, wenn sie geschäftsunfähig ist. Wenn allerdings eine Notwendigkeit für die gesetzliche Betreuung ohne Antrag besteht, kann ein Aufhebungsantrag unter Umständen auch zurückgewiesen werden. Nach dem Ablauf, nach sieben Jahren, muss in jedem Fall eine weitere Überprüfung der Betreuungsvoraussetzungen erfolgen. Das Betreueramt endet weiterhin mit dem Tod der betreuten Person.

Telefonische Rechtsberatung zur gesetzlichen Betreuung

Unmittelbare Fragen zur Entmündigung bzw. zur gesetzlichen Betreuung können Sie über die Deutsche Rechtsanwaltshotline mit einem Rechtsanwalt zum Festpreis klären. Zur Anwaltshotline Betreuung (Familienrecht)

Weitere Ratgeber zum Thema Geschäftsunfähigkeit

Ratgeber zur Geschäftsunfähigkeit

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€