In Deutschland möchten immer mehr Menschen Balkonkraftwerke nutzen, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und so Geld zu sparen. Doch stehen viele vor rechtlichen Hürden. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps, wie Eigentümer und Mieter diese Hürden überwinden können.
Was sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen für ein Balkonkraftwerk?
Der jüngste Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Balkonkraftwerken muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Allerdings sieht dieser Gesetzesentwurf vor, dass Eigentümergemeinschaften den Einbau von Balkonkraftwerken nicht mehr untersagen dürfen. Vorgaben zur konkreten Gestaltung der Anlage, wie Abmessungen oder Einbauwinkel, sind nicht zulässig, um die Installation nicht zu verhindern.
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Balkonkraftwerke für Eigentümer und Mieter: Hürden und Lösungsmöglichkeiten erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf, der die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern soll. Dieser muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
- Eigentümergemeinschaften: Nach dem Entwurf dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr grundsätzlich untersagen.
- Gestaltungsvorgaben: Überzogene Vorgaben zur Gestaltung, die faktisch eine Installation verhindern würden, sollen nicht zulässig sein.
- Mieterrechte: Vermieter können die Installation nur noch ablehnen, wenn sie ihnen im konkreten Fall nicht zugemutet werden kann.
- Denkmalschutz: Die Denkmalschutzvorschriften bleiben unverändert bestehen.
- Technische Aspekte: Im Rahmen des Solarpakets I sollen Wechselrichterleistungen bis zu 800 W erlaubt werden. Analoge Stromzähler dürfen rückwärts laufen.
Darf der Vermieter ein BalkonKraftwerk ablehnen?
Vermieter können BalkonKraftwerke künftig nur noch ablehnen, wenn ihnen die Installation im konkreten Fall nicht zugemutet werden kann. Das bedeutet, dass Vermieter nur ablehnen können, wenn die Anlage das Gebäude in einem unzumutbaren Maß beeinträchtigt. Im Streitfall haben Mieter vor Gericht also gute Karten.
Was müssen Eigentümergemeinschaften beachten?
Eigentümergemeinschaften dürfen laut dem neuen Gesetzesentwurf nicht mehr untersagen, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dies bedeutet, dass Gemeinschaften nicht durch überzogene Vorgaben zur konkreten Gestaltung die Installation verhindern können.
Gilt der Denkmalschutz auch für BalkonKraftwerke?
Leider ändert sich nichts an den Denkmalschutz-Vorschriften. Das bedeutet, dass Balkonkraftwerke in diesen Bereichen nach wie vor den strengen Richtlinien unterliegen und möglicherweise nicht installiert werden dürfen.
Was besagt das Solarpaket I?
Das sogenannte Solarpaket I erlaubt die Nutzung von Wechselrichtern mit Leistungen bis zu 800 W. Dabei dürfen analoge Stromzähler weiterhin genutzt werden (die dann auch rückwärts laufen können und dürfen!). Dies hat für viele Nutzer den Vorteil, dass keine teuren neuen Stromzähler installiert werden müssen.
Was sollten Mieter und Eigentümer als nächstes tun?
Wenn du ein Balkonkraftwerk installieren möchtest, solltest du als erstes deinen Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft informieren und um Erlaubnis bitten. Sollte es zu Problemen kommen, kannst du auf den neuen Gesetzesentwurf verweisen und notfalls rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann hier die besten Handlungsschritte aufzeigen.
Drei Beispiele für die Anwendung der Gesetze:
- Mieter, dessen Vermieter die Installation eines BalkonKraftwerks aus ästhetischen Gründen ablehnt, kann rechtlich dagegen vorgehen.
- Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft kann die Installation eines Balkonkraftwerks vor Gericht durchsetzen, wenn die Gemeinschaft sich quer stellt.
- Denkmalgeschützte Gebäude: Hier bleibt die Herausforderung trotz neuer Gesetze bestehen, die strengen Denkmalschutzvorgaben zu erfüllen.
Konkrete Handlungsanweisungen
- Informiere deinen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft schriftlich über dein Vorhaben.
- Weise auf den Gesetzesentwurf hin und erkläre die geringen baulichen Veränderungen.
- Sollte es zu Ablehnungen kommen, suche rechtlichen Rat bei einem Experten.
Mögliche Hindernisse
Hindernis | Mögliche Lösungen |
---|---|
Vermieter lehnt die Installation ab | Rechtliche Schritte einleiten und auf den Gesetzesentwurf verweisen |
Eigentümergemeinschaft widerspricht | Argumente vorbereiten und ggf. Rechtsbeistand hinzuziehen |
Denkmalschutzvorschriften | Kein Handlungsspielraum, gesetzliche Vorgaben einhalten |
Für rechtliche Beratung empfehlen wir einen Anwalt für Immobilienrecht
Rechtliche Grundlagen:
Die genauen rechtlichen Grundlagen werden sich aus dem neuen Gesetz ergeben, sobald es verabschiedet ist. Derzeit sind folgende Gesetze relevant:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Mietrecht
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Verordnung über die Anmeldung des Betriebs von Balkon-PV-Anlagen (EEIGV)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Denkmalschutzgesetz
Fazit:
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollen bessere Möglichkeiten erhalten, solche Anlagen zu installieren. Dennoch bleiben gewisse Einschränkungen bestehen, insbesondere im Hinblick auf Denkmalschutz und die Zumutbarkeit für Vermieter.
Für eine detaillierte Beratung zu Ihrem spezifischen Fall empfehlen wir, einen Fachanwalt zu konsultieren:
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