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Rechtsnews 20.10.2021 Alex Clodo

Neuerungen des Bußgeldkatalogs

Nach langem Streit zwischen Bund und Ländern hat der Bundesrat über Änderungen am Bußgeldkatalog entschieden. Nun muss Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung noch unterschreiben. In diesem Jahr werden Falschparken und Rasen noch deutlich teurer. Was erwartet die Autofahrer bei Verstößen im Straßenverkehr?

Die Neuerungen des Bußgeldkatalogs

  • Wer innerorts mit 16 oder 20 km/h geblitzt wird, zahlt statt 35€ bald 70€.
  • Stellt ein Fahrer sein Auto im Allgemeinen Halte- oder Parkverbot ab, werden künftig 55€ statt bis zu 15€ fällig.
  • Wer innerorts mit etwa 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs ist, zahlt demnächst 4oo€ statt 200€.
  • Parkt jemand unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, muss mit einem Bußgeld von 55€ statt wie bisher 35€ rechnen.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie gar missbraucht, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Nutzt jemand Gehwege oder Radwege vorschriftswidrig, so drohen 100€ anstatt 25€.
  • Verursacht jemand unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen liegt die Strafe bei mittlerweile 100€, vorher lag sie bei 20€.
  • Parkt ein Fahrzeughalter eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zu oder behindert ein Rettungsfahrzeug, muss mit knapp 100€ Bußgeld rechnen.
  • Parkt jemand unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge muss mit einem Bußgeld von 55€ gerechnet werden.
  • Verstoßen LKW-Fahrer gegen die neue Pflicht beim Rechtsabbieger, so drohen 70€ Verwarnungsgeld.

Wann treten die Regelungen in Kraft?

Fraglich ist jedoch, wann die neuen Regelungen in Kraft treten. Die Änderungen am Bußgeldkatalog treten laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft. Damit soll eine ausreichende Vorbereitung der praktischen Umsetzung gegeben werden.

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Aufgrund eines Formfehlers musste man die letzte Änderung der Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im letzten Jahr außer Vollzug setzen.

Kritik gibt es jedoch seitens des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Für diese ist die neue Verordnung nur ein „Trippelschritt“, so Sprecherin Stephanie Krone. Die StVO privilegiert weiterhin das Auto und behindert die Kommunen daran, fahrradfreundlichere Straßen zu schaffen.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht und Experten finden Sie bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline.

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Quellen:

https://www.adac.de/news/einigung-bussgeldkatalog/

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