Rechtsnews 29.01.2013 Julia Brunnengräber

Hotelgast erhält Schadensersatz nach Gewalttat durch Reinigungskraft

Wer Hotelgast ist, rechnet eigentlich damit, dass seine Wünsche im Vordergrund stehen und dass er angemessen behandelt wird; jedenfalls eher weniger mit Körperverletzung. Genau dies aber widerfuhr einem Gast – zwar aufgrund eines Missverständnisses -, aber in schwerwiegender Weise.

Reinigungskraft attackiert Hotelgast mit Messer

Ein Hotelgast und sein Begleiter waren auf einer Weihnachtsfeier, nahmen dort Speis und Trank zu sich und suchten danach ihr Hotel wieder auf, in dem sie eingecheckt hatten. Dass sie Alkohol getrunken hatten, wurde ihnen allerdings schließlich zum Verhängnis. Alkoholisiert erreichten sie schließlich den Eingang des Hotels. Um hinein zu kommen, hatten sie einen Schlüssel dabei, der ihnen beim Einchecken gegeben worden war. Eine Reinigungskraft verstand die Situation allerdings völlig falsch, erkannte nicht, dass die beiden Personen Gäste des Hotels waren und wollte ihnen den Eintritt verwehren. Da dieser Hotelmitarbeiter aber kein Deutsch sprach, löste sich das Problem nicht durch Kommunikation. Der Mitarbeiter wandte schließlich vielmehr rohe Gewalt an und ging mit einem Messer auf die Gäste los. Einer der Personen fügte er Stichverletzungen zu. Die verletzte Person klagte daraufhin und verlangte Schadensersatz vom Hotelbetreiber.

OLG spricht Kläger 6.500 Euro Schadensersatz zu

Das OLG sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 6.500 Euro zu. Das Hotel hätte den Mitarbeiter darüber aufklären müssen, dass Gäste auch spät am Abend oder nachts wieder ins Hotel zurückkehren und dass sie dafür einen Schlüssel bekommen. Daher liegt eine Pflichtverletzung von Seiten des Hotels vor. Es hat die vertraglichen Pflichten gegenüber den Gästen verletzt. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. November 2012, Az.: I-30 U 80/11

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