Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 29.01.2013 Julia Brunnengräber

Hotelgast erhält Schadensersatz nach Gewalttat durch Reinigungskraft

Wer Hotelgast ist, rechnet eigentlich damit, dass seine Wünsche im Vordergrund stehen und dass er angemessen behandelt wird; jedenfalls eher weniger mit Körperverletzung. Genau dies aber widerfuhr einem Gast – zwar aufgrund eines Missverständnisses -, aber in schwerwiegender Weise.

Reinigungskraft attackiert Hotelgast mit Messer

Ein Hotelgast und sein Begleiter waren auf einer Weihnachtsfeier, nahmen dort Speis und Trank zu sich und suchten danach ihr Hotel wieder auf, in dem sie eingecheckt hatten. Dass sie Alkohol getrunken hatten, wurde ihnen allerdings schließlich zum Verhängnis. Alkoholisiert erreichten sie schließlich den Eingang des Hotels. Um hinein zu kommen, hatten sie einen Schlüssel dabei, der ihnen beim Einchecken gegeben worden war. Eine Reinigungskraft verstand die Situation allerdings völlig falsch, erkannte nicht, dass die beiden Personen Gäste des Hotels waren und wollte ihnen den Eintritt verwehren. Da dieser Hotelmitarbeiter aber kein Deutsch sprach, löste sich das Problem nicht durch Kommunikation. Der Mitarbeiter wandte schließlich vielmehr rohe Gewalt an und ging mit einem Messer auf die Gäste los. Einer der Personen fügte er Stichverletzungen zu. Die verletzte Person klagte daraufhin und verlangte Schadensersatz vom Hotelbetreiber.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Hotelgast erhält Schadensersatz nach Gewalttat durch Reinigungskraft erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

OLG spricht Kläger 6.500 Euro Schadensersatz zu

Das OLG sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 6.500 Euro zu. Das Hotel hätte den Mitarbeiter darüber aufklären müssen, dass Gäste auch spät am Abend oder nachts wieder ins Hotel zurückkehren und dass sie dafür einen Schlüssel bekommen. Daher liegt eine Pflichtverletzung von Seiten des Hotels vor. Es hat die vertraglichen Pflichten gegenüber den Gästen verletzt. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. November 2012, Az.: I-30 U 80/11

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€