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Rechtsnews 14.01.2022 Alex Clodo

Falschaussage bei Blitzerbild

Ein Autofahrer behauptet, dass er gar nicht telefoniert hat, sondern sich angeblich mit einer Haarbürste den Bart gekämmt hat. Durch diese Behauptung hat ein Busfahrer versucht, einem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Weiterhin behauptet der Mann, dass er auch gar nicht gefahren sei. Dies könne man daran erkennen, dass er die Hände nicht am Steuer hat. Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall?

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Auf den Bildern ist die Front des Busses klar zu erkennen. Auf dem Bild sieht man einen Mann am Steuer, der mit seiner Hand einen weißen, rechteckigen Gegenstand am Ohr hält. Seine linke Hand ruhte an der Fensterscheibe. Die Bilder wurden im Rahmen einer Polizeikontrolle mit einem 600-Millimeter-Teleobjektiv aufgenommen. Es konnten mehrere Aufnahmen in kurzer Folge Aufnehmen, da der Beamte die Sporteinstellung des Kameraauslösers nutzte. Der Beschuldigte wehrte sich jedoch gegen den Bußgeldbescheid.

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Entscheidung des Gerichts

Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Der Beklagte behauptet, dass er gar nicht telefoniert habe, sondern sich den Bart gekämmt hat. Dies habe er mit einer weißen Haarbürste gemacht, die er dem Gericht zur Begutachtung mitgebracht hat. Sein eigenes Handy sei hingegen schwarz. Weiterhin behauptet der Fahrer, dass er zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht auf einer dreispurigen Straße unterwegs gewesen sei. Sein Bus habe an einer Haltestelle gestanden. Das Gericht entkräftete jedoch jedes einzelne Argument.

Nach den Foto-Sequenz-Aufnahmen kann festgestellt werden, dass die mitgebrachte Haarbürste eine geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form hat. Daher handelt es sich zweifellos nicht um den weißen, rechteckigen Gegenstand, der auf dem Foto zu sehen ist. Dieser befindet sich außerdem auf allen Bildern an derselben Stelle, nämlich am Ohr des Fahrers. Hätte der Mann sich gekämmt, wäre die Bewegung zu erkennen gewesen. Das Gericht war im Ergebnis davon überzeug, dass die Aufnahmen einen Fahrer mit dem Handy am Ohr zeigen. Daher wurde dem Fahrer eine Geldbuße i.H.v. 180 Euro festgesetzt. Weiterhin muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen.

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Quelle:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 971 Owi 363 Js 72112/19

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