Rechtsnews 07.12.2012 Julia Brunnengräber

Urteil zu Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

Die Klägerin: Eine Steuerberatungsgesellschaft. Ihre Forderung: Sie wollte als weiteren Unternehmensgegenstand das gewerbliche Inkasso von Honorarforderungen betreiben. Es geht dabei um solche Honorarforderungen, die sie sich von anderen Steuerberatern hat abtreten lassen. Hierfür wollte sie eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen. Vor den Vorinstanzen hatte sie keinen Erfolg damit, diese zu bekommen. Der Sachverhalt wurde schließlich von dem Bundesverwaltungsgericht beurteilt.

BVerwG: Steuerberater darf nicht gewerblich Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen

Doch auch das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Steuerberatungsgesellschaft zurück. Das Urteil: Diese zusätzliche Inkassotätigkeit ist für einen Steuerberater nicht erlaubnisfrei zulässig. Ein Steuerberater darf nicht gewerblich die Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen. Dabei wies das Bundesverwaltungsgericht auf § 57 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 Steuerberatergesetz hin, worin ein grundsätzliches Verbot einer gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater festgeschrieben ist. Dieses Gesetz hat seinen Grund: Ein Steuerberater hat nämlich detaillierte Kenntnis vom Betriebs- und Geschäftsablauf von Mandanten. Daraus folgt, dass er diese Kenntnis für eigenes Gewinnstreben ausnutzen könnte. Das soll durch das Gesetz verhindert werden. Allerdings kann eine Ausnahme in Betracht gezogen werden. Das aber sei vom konkreten Fall abhängig. Diese Gefahr dürfte dann konkret nicht bestehen. Was diesen Fall angeht, bestehe sie aber sehr wohl, da ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Der enge sachliche Zusammenhang der steuerberatenden Tätigkeit mit der Inkassotätigkeit, die beabsichtigt war, wurde nicht widerlegt.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2012, Az.: BVerwG 8 C 26.11

Rechtsberatung durch den Fachanwalt für Inkasso Torsten Jannack

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€