Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Versorgung

Versorgung

Mit dem Begriff Versorgung sind allgemein Mittel und Maßnahmen gemeint, die dazu beitragen, den Lebensunterhalt bestimmter Personengruppen zu gewährleisten. Bei den für die Versorgung erforderlichen Mitteln handelt es sich beispielsweise um Rente und Kapital. Dabei geht es vor allem um die finanzielle Absicherung im Fall von:

  • Eintritt in den Ruhestand
  • Arbeitsunfähigkeit

Des Weiteren zählt im Todesfall auch die Versorgung von Hinterbliebenen dazu.

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Versorgung in der Bundesrepublik

Die finanzielle Absicherung der Bevölkerung baut in der Bundesrepublik Deutschland auf einem mehrstufigen Versorgungssystem auf, das sich aus kollektiver Basisversorgung, betrieblicher Altersversorgung und individueller Vorsorge zusammensetzt.

Zur Basisversorgung gehört die gesetzliche Rentenversicherung, die den Lebensunterhalt von Rentnern, Invaliden und Waisen absichert. Bei einem festen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. In die individuelle Vorsorge fallen alle weiteren Maßnahmen zur Vermögensbildung, wie Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatzversicherung zur Altersvorsorge etc.

Versorgung von Beamten und Richtern

Die Versorgung von Beamten und Richtern hat in Deutschland einen Sonderstatus. Sie wird im BeamtVG geregelt und umfasst unter anderem Leistungen zu Rentenbezügen sowie für die Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge und Beihilfe im Krankheitsfall. Die Beamtenversorgung gewährleistet somit gesetzlich die materielle Sicherstellung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen.

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