Rente
Als Rente bezeichnet man einen regelmäßig, meist monatlich ausbezahlten Geldbetrag, der ab einer bestimmten Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit von einer gesetzlichen oder privaten Versicherung ausbezahlt wird. Man unterscheidet zwischen einer Rente in Form eines Ruhegehalts, einer Rente aufgrund eines gesetzlichen Versorgungsanspruchs wie etwa einer Hinterbliebenenrente und einer Rente, die sich auf sonstige Versicherungsansprüche wie Unfallrenten stützt. Des Weiteren gibt es vertraglichen geregelten Renten in Form einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung.
In Deutschland existiert eine gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die die Alterssicherung von Beschäftigen sowie weitere Rentenleistungen gewährleistet. Die Finanzierung basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag, bei dem die Beschäftigten mithilfe ihrer Beiträge die Zahlungen an die aktuellen Rentenempfänger ermöglichen. Beiträge werden von allen nicht selbstständigen Arbeitsnehmern bezahlt, eine Ausnahme bilden lediglich Beamte, Landwirte und geringfügig Beschäftigte, die gesondert beziehungsweise freiwillig versichert werden. Durch die Zahlung der Beiträge entsteht ein Rentenanspruch, der eintritt, sobald festgelegte Bedingungen wie das Erreichen eines bestimmten Alters erfüllt werden.
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Die Höhe der Rente wird durch die Höhe und den Zahlungszeitraum der individuell geleisteten Beiträge errechnet. Des Weiteren existieren der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor, die dafür sorgen, dass Frührentner und Empfänger, bei denen die Rente eine Zuschussfunktion einnimmt, eine geringere Summe bekommen. Zur Berechnung werden die beiden genannten Entgeldfaktoren mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert, der eine Durchschnittsrente abbildet, multipliziert.
Quellen:
http://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliche-rentenversicherung