Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine juristische Person in Form einer rechtlich selbstständigen Einrichtung, die Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Versorgungsleistungen gewährt. Sie ist meist in Form eines Vereins oder einer GmbH angelegt. Um nicht als Versicherungsunternehmen oder Pensionskasse gewertet zu werden und dem Arbeitnehmer Steuervorteile zu verschaffen, unterliegt die Unterstützungskasse den in § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) formulierten Regelungen. Demnach dürfen den Arbeitnehmern theoretisch keine Rechtsansprüche in Aussicht gestellt werden, in der Praxis werden diese jedoch in den meisten Fällen gesondert vom Arbeitgeber gewährt.
Die Finanzierung der Unterstützungskassen findet über das zugehörige Trägerunternehmen statt, das die Kasse in Form von Zuwendungen unterstützt, aus denen dann die Versorgungsleistungen finanziert werden. Man unterscheidet zwischen Einzelunterstützungskassen, die nur einen Träger haben, Konzernunterstützungskassen, die ihre Zuwendungen von einem Konzern erhalten, und Gruppenunterstützungskassen, die über mehrere unabhängige Trägerunternehmen verfügen.
Quellen:
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unterstuetzungskasse.html