Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Subjektives Risiko

Subjektives Risiko

Unter dem subjektiven Risiko versteht man Gefahrenumstände, die vom Verhalten und den Eigenschaften der Menschen abhängig sind und nicht objektiv erfassbar oder vorhersehbar sind. Bei Abschluss einer Versicherung werden dadurch die Risikoeinschätzung und die Festlegung von Prämien erschwert oder teilweise unmöglich gemacht.

Beispiele für subjektive Risiken

Zu den subjektiven Risiken bei einer Lebensversicherung zählen etwa Selbstmord oder die Teilnahme an einem Krieg als Soldat. Bei einer Sachversicherung können etwa das Offenstehen von Fenstern bei dem Verlassen der Wohnung oder die Missachtung von Verkehrsregeln dazu zählen.

Möglichkeiten zur Begrenzung

Möglichkeiten zur Begrenzung des subjektiven Risikos sind eine Vereinbarung von Obliegenheiten des Versicherten und das Ausschalten von Bagatellfällen durch eine Selbstbeteiligung, eine erfolgsunabhängige oder eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung.

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Im Gegensatz zum subjektiven Risiko steht das objektive Risiko, das kalkulierbare Daten wie das Lebensalter, Vorerkrankungen oder den Beruf einer Person umfasst.

 

Quellen:

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Subjektives_Risiko

http://www.versicherungsarchiv.de/versicherungsvergleich/subjektives-risiko/

http://www.versicherungsmagazin.de/Definition/33404/subjektives-risiko.html

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