Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Risikoverlauf
Unter einem Risikoverlauf versteht man die Entwicklung eines Risikos über einen bestimmten Zeitraum. Im Versicherungsrecht zählt die subjektiv von der versicherten Person etwa durch ihr Gesundheitsverhalten beeinflussbare Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zum Risikoverlauf. Meist wird der Risikoverlauf schon im Voraus vonseiten der Versicherung kalkuliert, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Quelle:
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http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/subjektives-risiko.html