Sittenwidrigkeit
Unter Sittenwidrigkeit versteht man nach dem deutschen Recht einen Verstoß gegen die guten Sitten. Bei einem Rechtsgeschäft mit einem sittenwidrigen Inhalt wird zur Klärung der Schuld ein subjektiver Tatbestand benötigt, der Verantwortliche muss also Kenntnis über die Sittenwidrigkeit seiner Handlung besessen haben. Eine Ausnahme bildet die grob fahrlässige Unkenntnis, bei der eine Kenntnis vermutet wird.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Sittenwidrigkeit erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Rechtliche Grundlagen
Laut §136 im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nichtig. Dazu gehören insbesondere Rechtsgeschäfte, die unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Käufers abgeschlossen wurden. Wird dem Anderen in diesem Fall willentlich Schaden zugefügt, so ist der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet. Verstößt hingegen der Empfänger gegen die Sitten, so muss er dies Leistung herausgeben.
Anwendungsbereiche
Sittenwidrigkeit kommt neben dem Zivilrecht auch bei Verwaltungsakten im Verwaltungsrecht, im Strafrecht, bei unlauteren Wettbewerben und bei Darlehensverträgen vor. Im Strafrecht liegt eine sittenwidrige Handlung nach §228 im Strafgesetzbuch vor, wenn eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vorgenommen wurde und die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Bei einer sittenwidrigen Handlung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs hingegen kann der Täter auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Sittenwidrigkeit bei einem Darlehensvertrag kommt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem Ungleichgewicht stehen, ein Partner also benachteiligt wurde. Dieser als „Wucher“ bezeichnete Umstand liegt auch vor, wenn die Schwächesituation des Vertragspartners ausgebeutet wurde.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/s/sittenwidrigkeit/