Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Rentabilität

Rentabilität

Unter Rentabilität versteht man das Verhältnis des finanziellen Erfolgs eines Unternehmens zum eingesetzten Kapital innerhalb einer festgelegten Rechnungsperiode. Die Berechnung dient der Ermittlung des wirtschaftlichen, meist jährlich gemessenen Erfolgs. Man unterscheidet zwischen der Gesamtkapitalrentabilität, der Eigenkapitalrentabilität, der Umsatzrentabilität und der gesamten Rentabilität eines Betriebs.

Die Gesamtkapitalrentabilität bezeichnet den Einzahlungsüberschuss in Bezug auf das gesamte eingesetzte Kapital, während bei der Eigenkapitalrentabilität zu leistende Zinszahlungen an Fremdkapitalgeber vom Einzahlungsüberschuss abgezogen werden. Die Umsatzrentabilität zeigt den durch die Nettoumsätze dividierten Erfolg eines Unternehmens an. Alle drei Rentabilitätsformen können mit oder ohne anfallende Steuern berechnet werden. Die Rentabilität eines Betriebes hingegen ergibt sich durch den Bezug des gesamten Betriebsgewinns auf das betriebsnotwendige Kapital.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rentabilitaet.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/rentabilit%C3%A4t/rentabilit%C3%A4t.htm

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