Rechtsschutz
Da Rechtsstreit nicht nur sehr zeitaufwändig, sondern auch stets mit hohen Ausgaben verbunden ist, kann für den Ernstfall eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese kommt bei ausreichender Deckungssumme für Gebühren einer Anwaltsberatung (gilt nicht für vorbeugende Beratung), Mediationskosten, Gerichtskosten, Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Verfahrenskosten des Gegners und Strafkautionen auf. Ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind Bußgelder und Geldstrafen sowie die Verfolgung vorsätzlich begangener Straftaten. Geringverdienern wird als Alternative im Falle eines notwendigen Gerichtsverfahrens Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe gewährt.
Rechtsschutzversicherungen bieten diverse Leistungsmodule und -pakete an. Dazu gehören beispielsweise der Privatrechtsschutz, welcher auch bei Ehe- und Familienangelegenheiten greift, der Arbeitsrechtsschutz und der Verkehrsrechtsschutz (besonders relevant bei Unfällen). Weiterhin wird auch der Rechtsschutz im Bereich Grundstückseigentum und Miete sowie Steuern und Verträge betreffend abgedeckt. Auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist der Versicherte geschützt, nicht jedoch bei Abwehr derselben. Für diesen Fall besteht Rechtsschutz vonseiten der Haftpflichtversicherung.
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