Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Beratungshilfe

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe stellt für Personen mit geringem Einkommen eine Möglichkeit dar, eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Für weiterführende Kosten wie etwa für eine gerichtliche Einigung muss jedoch die Prozesskostenhilfe beantragt werden, im Zuge derer die Prozesskosten übernommen werden.

Der Antrag kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form gestellt werden und muss innerhalb von vier Wochen nach Beratungsbeginn beim Amtsgericht eingehen. Um die Beratungshilfe zu erhalten, müssen Nachweise über das Einkommen und das Vermögen eingereicht werden. Zusätzlich dürfen keine weiteren Möglichkeiten zur kostenlosen Beratung wie etwa im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung existieren und in der Angelegenheit darf keine Beratungshilfe in Anspruch genommen worden sein.  Die Beratung wird nach § 3 des Beratungshilfegesetzes (BerHG) von Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuer- bzw. Rentenberatern oder anwaltlichen Beratungsstellen durchgeführt.

 

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Quellen:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/beratungshilfe/

http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/BJNR006890980.html

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