Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Ranggarantie

Ranggarantie

Die Ranggarantie, auch Notarbestätigung oder Rangbescheinigung genannt, kommt oft bei der Gewährung eines Darlehens im Rahmen eines Immobilienkaufs zum Einsatz. Sie bietet eine kostenpflichtige, aber zeitsparende Abkürzung auf dem Weg der Grundschuldeintragung.

Die Grundschuld dient dem Kreditinstitut als Sicherheit, sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen können. Da der Prozess der Eintragung beim Grundbuchamt oft länger dauert, als erwartet, und somit die Auszahlung des Kredits zum eigentlich erforderlichen Termin aufhält, genügt der Bank eine notarielle Bescheinigung als Garantie. Mittels dieser gewährleistet der Notar, nachdem er alle nötigen Voraussetzungen geprüft hat, dass eine rangrichtige Eintragung der Grundschuld möglich ist.

 

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