Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Notarbestätigung

Notarbestätigung

Notarbestätigung

Mittels einer Notarbestätigung (auch Ranggarantie oder -bescheinigung) versichert der Notar einem Kreditinstitut, dass alle Voraussetzungen für die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen gegeben sind. Eine solche Bestätigung reicht zur Auszahlung des Kredits meist aus, da sie den endgültigen Eintrag beim Grundbuchamt vorwegnimmt, welcher viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Der Notar prüft gegen Gebühr, ob und auf welchem Rang die Grundschuld eingetragen werden kann und übernimmt Gewähr für die Richtigkeit seiner in der Rangbescheinigung gemachten Angaben. Der jeweilige Rang ergibt sich aus der Reihenfolge der Einträge im Grundbuch und bestimmt bei einer Zwangsversteigerung die Position in der Abfolge der zu befriedigenden Gläubiger. Verlangt die Bank den Eintrag an erster Stelle, so besteht die Möglichkeit einer Änderung der Rangfolge, sofern eine Einigung unter den Gläubigern stattgefunden hat. 

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