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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Mediation

Mediation

Der Begriff der Mediation (lat. „Vermittlung“) beschreibt ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeseitigung. Das Mediationsverfahren wird als Alternative zu einem zeit- und kostenintensiveren Gerichtsverfahren angestrebt, um eine Einigung im Streitfall zwischen zwei Parteien zu erhalten. Die genaue Vorgehensweise ist im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt:

Die Konfliktparteien müssen einen Mediator in Form einer unabhängigen, neutralen und fachkundigen Person auswählen, die die Mediation leitet. Seine Aufgabe ist es, die Kommunikation zwischen den einzelnen Parteien aufrecht zu erhalten und entweder eine Lösung herbeizuführen oder die Mediation zu beenden, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Dabei darf der Mediator darf jedoch keine endgültigen Entscheidungen treffen, sondern nur das Verfahren leiten. Dritte Personen dürfen nur mit dem Einverständnis aller Parteien hinzugezogen werden.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mediationsg/gesamt.pdf

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mediation.html?referenceKeywordName=Mediator

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