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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Botschafter

Botschafter

Botschafter sind im Bereich der internationalen Beziehungen eines Landes tätig. Sie sind diplomatische Vertreter, die ihr Heimatland in der jeweiligen Botschaft im Ausland vertreten. Zu ihren Aufgaben gehört die Vermittlung des Verkehrs zwischen den beiden Regierungen in den Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der Forschung und Technologie sowie der Landwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Zusätzlich ist ein Botschafter für die Ausübung des Schutzrechtes über die im Ausland lebenden eigenen Staatsangehörigen zuständig.

Botschafter erhalten ihre Aufgaben meist für einen befristeten Zeitraum. Sie werden im Hinblick auf ihre fachliche Kompetenz von Bundespräsidenten ernannt, von dem sie auch ein Beglaubigungsschreiben zur Vorlage bei dem Staatspräsidenten des Empfängerlandes erhalten. Dazu müssen sie eine Beamtenlaufbahn zum Höheren Auswärtigen Dienst und eine besondere Ausbildung zum Botschafter abgeschlossen haben. Die Bezahlung der Botschafter richtet sich nach der Größe des Gastlandes.

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Nach Art. 31 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen genießt der Botschafter Immunität vor der Gerichtsbarkeit im Empfangsland und ist von allen staatlichen, regionalen oder kommunalen Personal- oder Realsteuern befreit. Dafür ist ihm jedoch auch die Ausübung jeglicher gewerblicher Tätigkeiten untersagt.

 

Quellen:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Botschaften_node.html

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue01.html

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