Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Makler

Makler

Ein Makler ist eine Person, die gegen Vergütung (Provision) Gelegenheiten zu Vertragsabschlüssen nachweist oder solche Geschäfte vermittelt. Für eine Maklertätigkeit ist keine besondere Ausbildung nötig, lediglich eine Bestätigung der zuständigen Behörde wird nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) verlangt. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Makler eine Bezahlung in Form einer Provision, dabei wird zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern unterschieden. Der Nachweismakler muss für den Erhalt seiner Bezahlung nur einen Interessenten nachweisen und mit dem Auftraggeber zusammenführen, während der Vermittlungsmakler den Abschluss des Vertrages herbeiführen muss.

Des Weiteren unterscheidet man je nach Tätigkeitsgebiet zwischen Zivil- und Handelsmaklern: Zivilmakler vermitteln in unregelmäßigen Abständen Häuser, Güter, Hypotheken, Darlehen und mögliche Ehepartner. Die jeweiligen Verträge unterliegen den Vorschriften nach §§ 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Handelsmakler sind hingegen in der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wertpapieren oder Versicherungen tätig, ohne dauerhaft für ihren Auftraggeber zu arbeiten. Sie sind an die Weisungen aus §§ 93 des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden. Dazu gehören die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Beurkundung, zur Auskunft und zur Aufbewahrung von Proben bei einem Kauf, der auf der Basis von Mustern getätigt wurde.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Makler erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Weitere Informationen zu Maklerverträgen finden Sie hier.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005902377

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG011700300

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zivilmakler.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/handelsmakler.html

http://www.juraforum.de/lexikon/makler

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€