Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Haftpflicht

Haftpflicht

Die Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz. Dabei muss der Urheber dem Geschädigten den verursachten Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden ersetzen. Nach § 823 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss der Schaden dazu vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein und das Recht eines anderen verletzt haben. Eine weitere Form der Haftpflicht existiert in Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung, bei denen die Mitglieder im Insolvenzfall mit ihrem Vermögen für die Schulden der Genossenschaft haften.

Da gesetzlich ist keine Obergrenze für den zu leistenden Schadensersatz festgelegt ist, ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nach einer Überprüfung der Ansprüche übernimmt die jeweilige Versicherung den Schaden, insofern keine Vorsätzlichkeit vorliegt. Man unterscheidet zwischen einer privaten, beruflichen und betrieblichen Haftpflichtversicherung. Verpflichtend ist die Versicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) für den Halter eines Kraftfahrzeugs.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html

http://www.cecu.de/lexikon/haftpflicht/3400-haftpflicht.htm

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/haftpflicht.html

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