Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen dient dabei der Ermittlung der Ergebnisse und wird in den meisten Fällen in Staffelform dargestellt. Nach § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, die GuV für den Schluss eines Geschäftsjahres aufzustellen. Durch die Aufteilung in Aufwendungen und Erträge lassen sich der Gewinn in Form eines Überschusses und der Verlust in Form des Fehlbetrages ermitteln.

Nach §264 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, die GuV entweder in Form des Gesamtkosten- oder in Form des Umsatzsteuerverfahrens aufzustellen. Ersteres ist nach den einzelnen Aufwandarten wie etwa Material oder Personal gegliedert und stellt diese dem Umsatz einer Periode gegenüber. Im Umsatzsteuerverfahren sind die Kosten in die einzelnen Funktionsbereiche wie die Herstellung oder den Vertrieb eingeteilt und werden mit den jeweiligen Nettoumsätzen verrechnet.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG000500306

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewinn-und-verlustrechnung-guv.html

http://www.wirtschaftslexikon.co/d/umsatzkostenverfahren/umsatzkostenverfahren.htm

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