Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Fahrer

Fahrer

Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die privat oder berufsmäßig ein Fahrzeug führen. Um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, wird in Deutschland eine Fahrerlaubnis benötigt, die im Führerschein vermerkt wird. Dazu wird die Befähigung einer Person zum Führen von Fahrzeugen geprüft. Die Fahrerlaubnis muss für unterschiedliche Fahrzeuge einzeln erworben und auf Verlangen einer zuständigen Person vorgezeigt werden.

Ein Fahrer muss nach § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mindestens 16 Jahre alt sei, um Krafträder führen zu dürfen, Kraftfahrzeuge hingegen dürfen erst mit 18 Jahren geführt werden. Des Weiteren muss ein Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nachgewiesen werden (§7 FeV). Zusätzlich muss der Fahrer die körperlichen und geistigen Vorgaben erfüllen, einen Sehtest nachweisen und ärztliche Gutachten vorlegen, wenn ein Verdacht auf eine Alkoholproblematik vorliegt (§§11 FeV).

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000100000

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehrer.php

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