Fachanwaltsordnung
Die Fachanwaltsordnung ist ein Regelwerk für Fachanwälte in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Voraussetzungen, die zum Erwerb und zum Führen eines Fachanwaltstitels nötig sind, aufgeführt werden. Die Fachanwaltsordnung wird von den Vertretern der Rechtsanwälte und den weiteren Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer beschlossen.
Bestandteile einer Fachanwaltsordnung
Inhaltlich umfasst die Fachanwaltsordnung die zugelassenen Fachgebiete, die Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels und die Verfahrensordnung, in der unter anderem die Zusammensetzung der Ausschüsse geregelt wird. Zu den Voraussetzungen für Fachanwälte, die in der Fachanwaltsordnung näher bestimmt werden, gehören:
- Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
- Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse
- Schriftliche Leistungskontrollen
- Besondere praktische Erfahrungen
- Nachweise
- Fachgespräche
- Die besonderen Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet
- Fortbildungspflicht
Bevor die Fachanwaltsordnung in-Kraft treten kann, muss sie an das Bundesministerium der Justiz übermittelt werden. Neue Fassungen einer Fachanwaltsordnung werden über die Bundesrechtsanwaltskammer bekannt gegeben.
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Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer