Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist in Deutschland das zentrale Gesetz zur Regelung der berufsrechtlichen Belange von Rechtsanwälten. Es enthält umfangreiche Bestimmungen über Rechte und Pflichten des Anwalts den Mandanten und Dritten gegenüber, über die Zulassung zum Beruf Rechtsanwalt, über die Zulassung von ausländischen Rechtsanwälten in Deutschland, außerdem zu den Rechtsanwaltskammern und den Anwaltsgerichten.

Pflichten eines Anwalts

Zu den wichtigsten Pflichten eines Anwalts gehört die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geforderte Verschwiegenheit über relevante Dinge die ihm bei der Ausübung seines Berufes bekanntgeworden sind (§43 a BRAO). Die Vertretung widerstreitender Interessen, also in der Regel zweier sich im Streit befindender Parteien, ist Anwälten ebenso untersagt wie die Umgehung gegnerischer Anwälte. Ein Anwalt muss nach §50 Abs. 1 BRAOK in der Lage sein, „seinem Mandanten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit“ geben zu können; die Berufsordnung für Rechtsanwälte fordert in §11 Abs. 2: „Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.“

Andere Bestimmungen zur Tätigkeit von Anwälten

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) trat am 1. Oktober 1959 in Kraft, seither wurde eine Reihe weiterer Gesetze und Bestimmungen erlassen, die die Vorgaben aus der BRAO weiter konkretisieren. Zu nennen ist vor allem die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), mit der sich die Bundesrechtsanwaltskammer durch ihre Satzungsversammlung selbst eine an der Bundesrechtsanwaltsordnung orientierte Berufsordnung gibt. Seit 2004 existiert das  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste und die Grundlage für die Vergütung  und Abrechnung von Rechtsanwälten darstellt. Die Fachanwaltsordnung (FAO) enthält weitergehende Regelungen, die vor allem die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels betreffen.

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