Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält allgemeine Vorschriften und Gesetze, die im Rahmen des Privatrechts und des bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Im Privatrecht werden insbesondere die Beziehungen von Rechtsteilnehmern wie Bürgern und Unternehmen untereinander geregelt. Darüber hinaus enthält das BGB auch Regelungen für den generellen Rechtsverkehr.
Das Gesetzbuch ist in fünf Bücher aufgeteilt: Der Allgemeine Teil beinhaltet Regelungen und Definitionen der wichtigen Rechtsbegriffe, die die Grundlage für die anderen vier Bücher bilden. Das Recht der Schuldverhältnisse enthält Regelungen zu verpflichtenden Verträge, das Sachenrecht Regelungen zu Eigentum und Besitz, das Familienrecht Regelungen zu Ehe und Familie und das Erbrecht Regelungen zu Testamenten und der Erbfolge. Weitere Begriffsdefinitionen und Regelungen finden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG).
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Das Bürgerliche Gesetzbuch geht auf den Code Civil von 1804 und andere Texte des Zivilrechts zurück. Im Deutschen Reich entstanden mehrere Entwürfe, bis die erste Fassung schließlich am 01. Januar 1900 in Kraft trat. Im Lauf der Jahre und verschiedenen Regierungen wurden zahlreiche Artikel hinzugefügt, verändert oder gestrichen.
Quellen: